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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare, Kurse, Weiterbildungen und Dienstleistungen dienen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studiaflex GmbH als Grundlage.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich den entgegenstehenden Geschäftsbedingungen zugestimmt.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Anmeldungen zu offenen Seminaren, Kursen, Weiterbildungen oder Nachhilfeangeboten, im nachfolgenden Maßnahmen genannt, können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen. Sie erhalten eine Bestätigung schriftlich, per E-Mail oder per Telefax, wodurch ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande kommt.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Angaben gemäß Artikel 5 EU-DSGVO von der Studiaflex GmbH zum Zwecke der Kursdurchführung oder des Nachhilfeunterrichts gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt und wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Bei allen Maßnahmen, die individuell auf Kundenwunsch geplant und konzipiert wurden, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag durch die Bestätigung der Bestellung zustande.

§ 3 Kündigungen

Die Kündigungsfristen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Alle Verträge können entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Die angebotenen Preisstufen (z. B. 6, 12 oder 24 Monate) dienen ausschließlich der Preisgestaltung und ermöglichen einen günstigeren Monatspreis. Eine feste Vertragsbindung bis zum Ablauf der gewählten Preisstufe besteht nicht.

Wird ein Vertrag vor Erreichen der gewählten Preisstufe beendet, erfolgt eine rückwirkende Anpassung des Monatspreises an die tatsächlich in Anspruch genommene Vertragsdauer. Hierbei wird lediglich die Differenz zu der Preisstufe berechnet, die der tatsächlichen Vertragsdauer gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste entspricht. Bereits geleistete Zahlungen werden dabei angerechnet.

Der Kunde zahlt somit insgesamt höchstens den Betrag, der bei Wahl der entsprechenden Preisstufe von Beginn an angefallen wäre.

Maßgeblich für die Berechnung der Preisdifferenz ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.

§ 4 Stornierungen und Absagen

Eine Absage aus organisatorischen Gründen, wie zum Beispiel der vom Seminartyp oder des Nachhilfeunterrichts abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder krankheitsbedingten Ausfall des Referenten oder Nachhilfelehrers behalten wir uns jeder Zeit vor. Wir werden Sie dann nach Rücksprache auf einen anderen oder Ort umbuchen. Für den Fall, dass kein Alternativtermin gefunden wird, wird der Stundenpreis zurückerstattet.

Ein darüber hinaus resultierender Anspruch auf die Erstattung von jedwedem weiteren Kosten, Gebühren oder Schäden wird ausgeschlossen.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, die weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses kann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg wahrgenommen werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Bestätigung.

§ 6 Preise und Gebühren

Alle Preise und Gebühren werden für Endkunden inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet und sind in der aktuellen Preisliste einsehbar. Wenn keine andere Regelung getroffen wurde, gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen vor Unterrichtsbeginn ohne Abzüge.

§ 7 Änderungsvorbehalt

Unsere Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine inhaltliche und methodische Anpassung behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 8 Copyright und Markenrechte

Die Studiaflex GmbH behält sich alle Rechte an den Maßnahmenunterlagen vor. Ohne Genehmigung der Studiaflex GmbH dürfen diese nicht kopiert, dupliziert oder über andere elektronische Systeme verteilt werden, auch nicht auszugsweise. Diese dürfen auch nicht zur öffentlichen Wiedergaben eingesetzt oder an Dritte weitergegeben werden.

Die während der Maßnahmen eingesetzten elektronischen Medien und Software darf weder kopiert noch in anderer Weise verarbeitet werden und außerhalb der Studiaflex GmbH gespeichert oder eingesetzt werden.

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

§ 9 Leistung

Ein Maßnahmenerfolg oder das Erreichen eines Maßnahmenziels wird nicht garantiert oder geschuldet.

§ 10 Verpflichtungen der Teilnehmer und Kunden

Für Leistungen die außerhalb der Räumlichkeiten der Studiaflex GmbH erbracht oder angeboten werden, schafft der Teilnehmer oder Kunde die erforderlichen Voraussetzungen (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Rechnerzeit, Zugang zu Hard- und Software, Internet usw.).

Die Teilnehmer und Kunden sind bei Maßnahmen und Beratungen, die Online oder als Blended Learning angeboten werden und nicht in den Räumlichkeiten der Studiaflex GmbH stattfinden verpflichtet, etwaige selbst bereitgestellte und genutzte elektronische Geräte, IT-Infrastruktur und Software aller Art auf eigenes Risiko gegen unbefugten Zugriff in jedweder Form zu schützen und sind für die Wartung und Betreuung selbst verantwortlich.

Das gleiche gilt für selbst mitgebrachte und genutzte elektronische Geräte, IT- Infrastruktur und Software aller Art in den Räumlichkeiten der Studiaflex GmbH.

§ 11 Schadenersatzhaftung

Die Haftung der Studiaflex GmbH wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Den Einwand eines Mitverschuldens behält sich die Studiaflex GmbH ausdrücklich vor. Die maximale Schadenersatzhöhe wird auf den Maßnahmenpreis oder einen Monatsbeitrag bei länger andauernden

Maßnahmen oder einen Tagessatz bei Beratungsleistungen, höchstens jedoch auf 5.000,00 € beschränkt.

Die Studiaflex GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Malware oder Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Die von Teilnehmern oder Kunden mitgebrachten Datenträger dürfen nicht auf unseren Rechnern verwendet oder Software von diesen

installiert werden, es sei denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Für den Fall einer Zuwiderhandlung behält die Studiaflex GmbH sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in voller Höhe des entstandenen Schadens vor.

Für Ereignisse, die durch höhere Gewalt entstehen, haftet die Studiaflex GmbH nicht. Dies beinhaltet ausdrücklich Folgen aus Pandemien und Behördenentscheidungen sowie Streiks und Aussperrungen.

Soweit die Haftung der Studiaflex GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Beratungsleistungen

Die Studiaflex GmbH wird Beratungsleistung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraumes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbringen.

Die Auswahl der Mitarbeiter, die Beratung erbringen, bleibt der Studiaflex GmbH vorbehalten. Die Planung der Aufgabenerfüllung und der Beratung wird durch Studiaflex festgelegt, diese gilt auch in den Räumlichkeiten des Kunden. Die Studiaflex GmbH ist allein ihren Mitarbeitern weisungsbefugt. Termine werden individuell in Schriftform, per E-Mail oder per Telefax vereinbart. Für den Fall, dass der Kunde Terminverzögerungen zu vertreten hat, geht dies nicht zu Lasten der Studiaflex GmbH und führen nicht zum Terminverzug.

§ 13 Sonstiges

Die Studiaflex GmbH behält sich das Recht vor, Subunternehmen und Freiberufler nach eigenem Ermessen zu beauftragen und einzusetzen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: Mai 2026